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Die aktuelle Begleiterkarte ist ein Jahr länger gültig

Die aktuelle Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung ist bis Ende 2020 gültig. Sie wird nun bis Ende 2021 verlängert. Denn es bahnen sich Änderungen beim Produkt an. Die Ausweiskarte soll auf dem SwissPass referenziert, der Anwendungsbereich jenem des Halbtaxabonnements angepasst werden. Um den Aufwand für die Ausgabestellen und die Kundschaft tief zu halten, werden aufgrund der Verlängerung keine neuen Ausweise gedruckt.

Wer aufgrund einer Behinderung und auf ärztliches Attest hin auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen ist, kann über den Wohnsitzkanton eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung («Begleiterkarte») beziehen. Damit reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf den Strecken der am Nationalen Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen (gemäss Tarif 601). Zusätzlich darf auch ein Blindenhund gratis mitgenommen werden.

Referenzierung auf dem SwissPass wird geprüft

Die Begleiterkarte ist jeweils vier Jahre gültig. Die aktuelle Ausweiskarte gilt für die Periode 2017–2020 und wird auf grünem Papier ausgegeben. Rund 50'000 Karten sind derzeit im Umlauf. Nun wird die aktuell gültige Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Denn beim Produkt bahnen sich Veränderungen an. Die Ausweiskarte soll kundenfreundlicher gestaltet werden und auf vielfachen Wunsch hin in einem kleineren Format erscheinen. Die Digitalisierung soll das Produkt zudem vereinfachen und die Ausgabe über die kantonalen Stellen vereinheitlichen. Deshalb wird derzeit die Referenzierung auf den SwissPass per 2022 geprüft, womit die Papierversion ersetzt würde.

Anwendungsbereich an das Halbtax anpassen

Weiter wird auch der Anwendungsbereich überprüft. Dieser entspricht nicht dem bekannten Anwendungsbereich des Halbtaxabonnements. Im Sinne der Einfachheit und Transparenz strebt die Alliance SwissPass eine Harmonisierung an. Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, werden die Transportunternehmen und öV-Verbünde wieder informiert. Für das Jahr 2021 ergeben sich auf jeden Fall keine Änderungen. Um den Aufwand für die kantonalen Ausgabestellen sowie die Kundinnen und Kunden tief zu halten, wird die aktuelle Ausweiskarte bis Ende des nächsten Jahres verlängert. Es erfolgt keine Erneuerung der Ausweise.

Die aktuelle Begleiterkarte ist ein Jahr länger gültig