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Einordnung zur Berichterstattung über Billettautomaten, Bargeld und Papiertickets

Die aktuelle Berichterstattung vermittelt den Eindruck, die öV-Branche habe beschlossen, Bargeld und Papierbillette bis Ende 2029 schweizweit abzuschaffen. Das stimmt nicht. Ebenso gibt es keinen Beschluss über höhere Preise für nicht-digitale Billette. Nachfolgend die wichtigsten Hintergründe zum Entscheid und dessen Bedeutung für die Kundinnen und Kunden.

Die öV-Branche entwickelt den Vertrieb schrittweise weiter, damit auch künftig alle Menschen den öffentlichen Verkehr einfach nutzen können. Dabei setzt sie auf schweizweit möglichst einheitliche Lösungen, die für Kundinnen und Kunden verständlich und leicht nutzbar sind.

Die digitalen Kanäle werden für Kundinnen und Kunden immer wichtiger. Heute, im September 2026, kaufen knapp 80 Prozent ihr Billett digital. Gleichzeitig nutzen immer weniger Menschen Schalter und Billettautomaten. Die Branche berücksichtigt diese Entwicklung bei der Modernisierung ihrer Vertriebssysteme.

Dabei bleibt es zentral, dass auch Menschen ohne Smartphone oder mit Bargeld den öffentlichen Verkehr einfach nutzen können. Die Vorgaben des Bundesamtes für Verkehr müssen eingehalten werden. Dazu gehört, dass auch für Menschen, die ihr Billett nicht digital kaufen wollen oder können, weiterhin Lösungen bestehen.

Der Strategierat hat deshalb gemeinsame Standards für die schrittweise Weiterentwicklung des Vertriebs beschlossen. Sie sorgen dafür, dass Reisende schweizweit möglichst einheitliche und verständliche Lösungen vorfinden. Gleichzeitig lassen sie den Transportunternehmen und Verbünden Spielraum für die Umsetzung vor Ort.

Einheitliche Lösungen sind nicht nur für die Kundinnen und Kunden einfacher. Sie lassen sich auch effizienter betreiben und tragen damit zu einem finanziell tragbaren öffentlichen Verkehr bei. Auch das Bundesamt für Verkehr verlangt, dass die Vertriebskosten gesenkt werden, ohne Menschen vom öffentlichen Verkehr auszuschliessen.

Daraus ergeben sich schrittweise Anpassungen bei den Vertriebskanälen. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Transportunternehmen und Verbünde. Sie berücksichtigen die regionalen Bedürfnisse und erneuern ihre Automaten im Rahmen ihrer jeweiligen Investitions- und Erneuerungszyklen.

Bei einer Umstellung auf bargeldlose Automaten muss weiterhin eine Alternative für Menschen bestehen, die mit Bargeld bezahlen möchten. Dafür müssen die öV Prepaid Card und SwissPass PrePay akzeptiert werden. Die öV Prepaid Card kann mit Bargeld aufgeladen und ohne Angabe persönlicher Daten genutzt werden.

Bei einer Umstellung auf papierlose Automaten wird das Billett nicht mehr ausgedruckt, sondern auf einem Trägermedium wie dem SwissPass oder der öV Prepaid Card hinterlegt.

Es gibt jedoch keinen Beschluss, wonach innert zwei oder drei Jahren schweizweit bestimmte papier- und bargeldlose Automaten eingeführt oder sämtliche bestehenden Automaten ersetzt werden müssen. Beschlossen sind gemeinsame Standards für eine schrittweise Weiterentwicklung. Wann und wie neue Lösungen vor Ort eingeführt werden, entscheiden die Transportunternehmen und Verbünde im Rahmen der gemeinsamen Standards.


Einordnung zur Berichterstattung über Billettautomaten, Bargeld und Papiertickets