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Systemwechsel führt zu mehr Transparenz bei den Vorabzügen

Bei Leistungen, welche über Prisma abgerechnet werden, sind Vorabzüge bisher aus systemtechnischen Gründen eine Ertragsminderung und somit nicht im Bruttoanteil der jeweiligen Transportunternehmen enthalten. Anders sieht die Situation bei Leistungen aus, welche über NOVA abgerechnet werden. Hier sind die Vorabzüge neu Teil des Bruttoanteils. Dies hat zur Folge, dass bei diesen Leistungen die Anteile entsprechend höher ausfallen.

Die Vorabzüge werden zur Finanzierung von Vermarktungskosten und weiteren Aufwänden (z.B. Kartenproduktion, Personalaufwendungen CC Brig) bestimmter Produkte (GA, HTA, Modulabo und weitere) verwendet. Dabei wird bei jedem Verkauf eines betroffenen Produkts ein fixer Betrag direkt abgezogen.
 
Die Differenz aus Vorabzug und effektiven Kosten wird den am jeweiligen Angebot beteiligten Transportunternehmen mittels Saldierung im Folgejahr gutgeschrieben oder belastet. Dabei wird pro Produkt der entsprechende Einnahmenverteilschlüssel angewandt. Die Kosten, welche mittels Vorabzügen finanziert werden, betragen im Jahr 2018 nach Budget voraussichtlich rund 29 Millionen CHF. Aufgrund der Buchungslogik unter Prisma werden diese Vorabzüge bisher nicht in den Buchhaltungen ausgewiesen.

Was ändert mit dem Systemwechsel?

Mit dem Systemwechsel auf NOVA und dem damit verbundenen Wechsel auf das «Bruttoprinzip» sind die Vorabzüge nun auch Bestandteil des Bruttoanteils. Dies führt dazu, dass sowohl die Erträge («Anteile») als auch die Aufwände (Vorabzüge, Provisionen) höher ausfallen. Bei den Nettoanteilen – also „unter dem Strich“ – ändert sich jedoch nichts. Im Finanzreporting-Tool «POR InTicket» werden die Vorabzüge mit Quelle NOVA als Teil der Provisionen, im neuen öV-Reporting sogar als separate Anteilsart (Spalte «Vorabzug zu Lasten») ausgewiesen. Bei Leistungen, welche über PRISMA abgerechnet werden, sind die Vorabzüge hingegen weder im Bruttoanteil noch in der Finanzierung unter Provisionen enthalten.


Vorabzüge als Kosten ausweisen

Im Hinblick auf die gängigen Rechnungslegungsvorschriften sind die Vorabzüge ab dem 1.1.2019 als Kosten auszuweisen (Bruttoprinzip). Die detaillierten Auswertungsmöglichkeiten im neuen öV-Reporting zur Finanzierung der Vorabzüge bieten den TU bei Leistungen, welche über NOVA abgerechnet werden, diesbezüglich nun erstmals die entsprechende Grundlage. Ergänzend dazu wurde die neuste Version des Budgetierungstools erweitert, sodass die TU damit nun auch ihren Finanzierungsanteil berechnen können, welcher durch Vorabzüge abgedeckt wird.


Systemwechsel führt zu mehr Transparenz bei den Vorabzügen