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Das nationale Schwarzfahrerregister

Seit dem 1. April 2019 führt die Branche des öffentlichen Verkehrs ein zentrales Register für die Erfassung von Reisenden, die bei einer Kontrolle kein oder nur ein teilweise gültiges Billett vorweisen konnten. Die Einführung geht auf einen Parlamentsbeschluss von 2015 zurück. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können so schneller identifiziert, die Praxis schweizweit vereinheitlicht und Prozesse vereinfacht werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum nationalen Schwarzfahrerregister.


Warum hat die öV-Branche ein nationales Schwarzfahrerregister eingeführt?

Jährlich werden rund 800'000 Fälle registriert, bei denen Fahrten im öffentlichen Verkehr (öV) der Schweiz ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis angetreten werden. Dies entspricht etwa 2,5 Prozent aller Fahrten im öV Schweiz. Dem öV entgeht durch Reisende, die kein Billett kaufen, ein zweistelliger Millionenbetrag – was am Ende allen ehrlichen Kundinnen und Kunden schadet.


Wer betreibt das Register?

Aufgebaut und betrieben wird die Datenbank im Auftrag der Branche des öffentlichen Verkehrs von der PostAuto AG. Die Alliance SwissPass als öV-Branchenorganisation fungiert als Partner.


Welche Änderungen ergeben sich durch das zentrale Register?

Das nationale Schwarzfahrerregister bedeutet keine grundsätzliche Praxisänderung. Die Gebühren bleiben gleich und erhöhen sich im Wiederholungsfall nun zwingend. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können einfacher ermittelt und schweizweit einheitlich mit den entsprechenden Zuschlägen belegt werden. Da alle Transportunternehmen am selben System angeschlossen sind, werden zudem Systemkosten eingespart und die Effizienz in der Rechnungsstellung erhöht. Dank dem Abgleich mit dem Adressmanagement der Post wird zudem die Adressqualität gesteigert.


Wer ist für die Bearbeitung der einzelnen Vorfälle zuständig?

Die Bearbeitung und das Inkasso der Vorfälle sowie die Behandlung allfälliger Kulanzfälle obliegen weiterhin den einzelnen Transportunternehmen.


Wie hoch sind die Zuschläge?

Die Höhe und Staffelung der Zuschläge sind im Tarif 600 im Kapitel 13.7.1 geregelt:
Folgende Zuschläge werden erhoben:

  • Für «Reisende mit teilgültigem Fahrausweis» (reduzierter Zuschlag):
    • 1. Fall CHF 70. -
    • 2. Fall CHF 110. -
    • Ab 3. Fall CHF 140. -
  • Für «Reisende ohne gültigen Fahrausweis» (voller Zuschlag):
    • 1. Fall CHF 90. -
    • 2. Fall CHF 130. -
    • Ab 3. Fall CHF 160. -

Wie wird der Datenschutz gewährleistet? Wer hat Einsicht in das Register?

An den Datenschutz werden höchste Ansprüche gestellt. Die Standards entsprechen sämtlichen Anforderungen der hiesigen Datenschutzgesetzgebung. Die Transportunternehmen und Kontrolleure haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Datenbank. Auch Strafverfolgungsbehörden erhalten keinen Zugriff.

Sämtliche dem Schwarzfahrerregister angebundenen Unternehmen werden zudem vertraglich dazu verpflichtet, alle Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Weiter haben sie sich zu verpflichten, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.


Wie lange bleiben Daten und Vorfälle gespeichert?

Ein Vorfall bleibt grundsätzlich während zwei Jahren im Register. Wird das Schwarzfahren widerlegt, werden die Daten sofort gelöscht. Ereignet sich während zwei Jahren kein weiterer Vorfall, der zu einem Eintrag in das Schwarzfahrerregister führt, werden die Personendaten nach 24 Monaten vollständig gelöscht.


Ich konnte bei einer Kontrolle mein persönliches Abonnement nicht vorweisen. Werde ich nun im Register eingetragen?

Jeder Kontrollvorgang, bei welchem kein oder nur ein teilweise gültiges Billett vorgewiesen werden kann, wird erfasst und anschliessend im Register eingetragen. Ein vergessenes persönlichen Abonnement kann jedoch innert zehn Tagen an einer Verkaufsstelle vorgewiesen werden. Einige Transportunternehmen bieten diese Dienstleistung bereits online unter www.ticketcontrol.ch an. Wird das Abonnement rechtzeitig vorgewiesen, werden die Daten im Schwarzfahrerregister sofort gelöscht.


Ich möchte wissen, ob ich im Register eingetragen bin. An wen kann ich mich wenden?

Unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum kann jederzeit schriftlich angefragt werden, ob eine entsprechenden Datensammlung über die gesuchstellende Person vorhanden ist. Dabei muss der Gesuchsteller eine Kopie des Passes oder der Identitätskarte beilegen. Das Auskunftsbegehren kann direkt an PostAuto erfolgen:

PostAuto AG
«SynServ»
Pfingstweidstrasse 60b
8080 Zürich

synserv@postauto.ch