Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Fahrvergünstigungen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität .
Das Begleitabo ermöglicht Menschen mit einer Behinderung, welche auf eine Begleitung angewiesen sind, vergünstigte Reisen mit dem öffentlichen Verkehr.
Mit Begleitabo reist eine Begleitperson oder ein Assistenzhund oder beide kostenlos auf den Strecken der am Halbtax beteiligten schweizerischen Transportunternehmen.
Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung (Begleitabo) 2017–2020 auf grünem Papier ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr gültig. Seit 2022 ist das Begleitabo in den SwissPass integriert. Detaillierte Infos finden Sie unter «Wie erhalte ich das Begleitabo?»
Das Begleitabo auf dem SwissPass erneuert sich automatisch, Sie müssen nichts unternehmen.
Das Begleitabo ist auf den «Strecken der am Halbtax-Geltungsbereich beteiligten schweizerischen Transportunternehmen» gültig.
Ausführliche Informationen finden Sie im offiziellen Tarif T600.
Bedingungen:
Die Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung kann in Kombination mit der Fahrvergünstigung für Familien genutzt werden. Es ist jedoch mindestens ein Fahrausweis erforderlich (keine Gratisfahrt aller Reisenden).
Weitere Ermässigungen für Reisende (z.B. Junior- oder Kinder-Mitfahrkarte) gelten ausschliesslich in Kombination mit einem gültigen Billett. In keinem Fall dürfen alle Reisenden gratis fahren.
Falls Sie ein Ausweisdokument für behinderte Reisende haben, das nicht in der Schweiz ausgestellt wurde, erhalten Sie leider keine Ermässigung beim Billettkauf in der Schweiz.
Seit 2022 wird das Begleitabo in den SwissPass integriert.
Die Ausweiskarte für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Nahverkehr ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr gültig.