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Das nationale Schwarzfahrerregister im öV nimmt den Betrieb auf

Per 1. April 2019 führt die Branche des öffentlichen Verkehrs die bereits im vergangenen Jahr angekündigte zentrale Datenbank für die Erfassung von Reisenden ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis ein. Die Einführung geht auf einen Parlamentsbeschluss von 2015 zurück. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können so schneller identifiziert, die Praxis schweizweit vereinheitlicht und Prozesse vereinfacht werden. So bieten einige Transportunternehmen neu eine Web-Lösung für die Einreichung vergessener Abonnemente an.

Geschätzte drei Prozent der rund 2 Milliarden Fahrten im öffentlichen Verkehr (öV) der Schweiz werden jährlich ohne oder nur mit teilgültigem Fahrausweis angetreten. Von diesen Fällen werden jährlich etwa 800'000 erfasst. Dem öV entgeht durch Reisende, die kein Billett kaufen, ein zweistelliger Millionenbetrag – was am Ende allen ehrlichen Kundinnen und Kunden schadet.

Keine grundsätzliche Praxisänderung

Die öV-Branche hat sich deshalb, basierend auf einem Parlamentsbeschluss von 2015, dazu entschlossen, eine zentrale Datenbank für die Erfassung von Schwarz- und Graufahrern aufzubauen. Per 1. April 2019 wird diese nun rollend in Betrieb genommen. Bis Ende Jahr werden alle knapp 100 beteiligten Transportunternehmen an das System angeschlossen sein. Aufgebaut und betrieben wird die Datenbank im Auftrag der Branche von PostAuto.

Das nationale Schwarzfahrerregister bedeutet keine grundsätzliche Praxisänderung. Die Gebühren bleiben gleich und erhöhen sich im Wiederholungsfall nun zwingend. Personen, die wiederholt schwarzfahren, können einfacher ermittelt und schweizweit einheitlich mit den entsprechenden Zuschlägen belegt werden. Da alle Transportunternehmen am selben System angeschlossen sind, werden zudem Systemkosten eingespart und die Effizienz in der Rechnungsstellung erhöht. Das Inkasso sowie die Kulanzregelung obliegen dabei weiterhin den einzelnen Transportunternehmen.

Vergessene Abonnemente online vorweisen

An den Datenschutz werden höchste Ansprüche gestellt. Die Standards entsprechen sämtlichen Anforderungen der hiesigen Datenschutzgesetzgebung. Das Kontrollpersonal hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Datenbank. Betroffene können jederzeit einen Antrag auf Einblick in ihre Daten und Vorfälle stellen. Des Weiteren bieten einige Transportunternehmen bereits die Möglichkeit an, vergessene persönliche Abonnemente online vorzuweisen.

Für die zahlenden Kundinnen und Kunden sind Schwarzfahrer ein Ärgernis. Mit dem nationalen Schwarzfahrerregister setzt die Branche ein Zeichen und arbeitet gemeinsam für alle jene, welche sich im öffentlichen Verkehr fair und ehrlich verhalten.

Medienmitteilung (PDF)


Für weitere Auskünfte

Thomas Ammann, Kommunikation ch-direct | kommunikation@ch-direct.org | 031 359 23 52


Das nationale Schwarzfahrerregister im öV nimmt den Betrieb auf