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Die gemeinsamen Tarifbestimmungen des Direkten Verkehrs und der Verbünde treten in Kraft

Im Rahmen des Programms ÖV-Ticket 2020 wurden auf Basis der heute geltenden Tarifbestimmungen die gemeinsamen Tarif-Nebenbestimmungen (GTB) für den Direkten Verkehr und die Verbünde erarbeitet. Sie sind ein wichtiger Schritt in der engeren Zusammenarbeit der bisher weitgehend getrennten Welten DV und Verbünde. Durch die Einführung der GTB ergeben sich diverse Änderungen bei anderen Tarifen.

Ein Grossteil der Tarifbestimmungen des Direkten Verkehrs und der Verbünde war bisher inhaltlich oft ähnlich formuliert. Der neue Tarif 600 GTB – Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen – führt die verschiedenen bestehenden Tarifbestimmungen in verschiedenen Themenbereichen zusammen und vereinfacht sie. Die darin enthaltenen Bestimmungen werden in den einzelnen DV- und Verbundtarifen nicht mehr separat aufgeführt, sondern es wird jeweils auf den GTB verwiesen.

Schweizweite Einführung per Dezember 2019 geplant

In einem ersten Schritt findet ab dem 9. Dezember 2018 ein Pilot in den Verbünden A-Welle, Libero, Ostwind, Passepartout, TNW, TV Schwyz, TV Zug, Z-Pass und ZVV sowie dem DV statt, um Erfahrungen zu sammeln. Im Dezember 2019 sollen die gemeinsamen Tarifbestimmungen schweizweit verbindlich eingeführt werden. Er gilt dann übergeordnet sowohl für den Direkten Verkehr als auch für die Verbünde.
Folgende Themen sind im T600 GTB geregelt:

  • E-Tickets
  • SwissPass
  • Klassenwechsel
  • Handgepäck
  • Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten
  • Tiere
  • Gruppen
  • Regelungen für Reisende mit Behinderung
  • Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Polizei
  • Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch, Fälschung

Diverse DV-Tarife werden aufgehoben

Durch die Neuaufnahme des T600 GTB ergeben sich in der bisherigen Tarifstruktur des Direkten Verkehrs einige Änderungen. Der bisherige Tarif 600 wird, ausschliesslich mit reinen DV-Bestimmungen, zum T601. Der T601 (Gepäck) wird zum T602. Die Tarife 600.4, 600.5, 600.8 und 660 werden aufgehoben und in den GTB sowie in andere Tarife und Vorschriften integriert.

In der neuen Struktur beginnen alle Tarife, die sowohl für den DV als auch für die Verbünde gültig sind, mit der Nummer 600 (T600 GTB, T600.3 Fahrvergünstigungen für Kinder, T600.9 Erstattungen). Tarife mit reinen DV-Bestimmungen beginnen mit der Nummer 601, so die neuen T601.6 Streckenwechsel (ehemals T600.6) und T601.10 Sparbillette (ehemals T600.10).


Ein wichtiger Hinweis für alle Transportunternehmen, die auf ihren Webseiten auf die Tarife bei ch-direct verlinken: Gegebenenfalls müssen Verlinkungen und Bookmarks angepasst werden. Dies einerseits aufgrund der neuen Bezeichnung gewisser Tarife, andererseits aufgrund des bereits kommunizierten Relaunchs der Website von ch-direct. Die Tariflinks haben alle dieselbe Struktur: www.ch-direct.org/T6xx oder T6xx_x. Die französischen und italienischen Versionen tragen am Ende des Links ein f oder i.


Die gemeinsamen Tarifbestimmungen des Direkten Verkehrs und der Verbünde treten in Kraft